*** (in Duisburg in Polizeigewahrsam durch unterlassene Hilfeleistung gestorben oder getötet am 22.09.10)

Am Mittwoch, den 22.09.2010, ist ein 41jähriger, laut Polizei als Drogenkonsument bekannter Mann im Polizeigewahrsam in Duisburg gestorben. Die Polizei behauptet, Ursache des Todes sei eine Atemlähmung infolge Drogenkonsums gewesen. Der Tod des Mannes, dessen Name nicht bekannt ist, wirft jedoch viele Fragen auf: Die Darstellung der Polizei ist mit hoher Sicherheit falsch. Geht es „nur“ um unterlassene Hilfeleistung – oder sollte hier, wieder einmal, ein Todesfall durch direkte Polizeigewalt vertuscht worden sein?

Die Darstellung der Polizei:

„Ein 41-jähriger Drogenkonsument, gegen den ein Haftbefehl vorlag, wurde am Mittwoch in Hamborn festgenommen. Um 14.30 Uhr wurde er ins Gewahrsam eingeliefert. Der Festgenommene zeigte zu diesem Zeitpunkt keinerlei Krankheits- oder Ausfallerscheinungen, so die Polizei. Auch bei den halbstündigen Kontrollen sei er nicht auffällig gewesen.

Gegen 19 Uhr wollte ein Beamter dem Festgenommenen das Abendbrot bringen – und fand ihn leblos in der Zelle vor. Der angeforderte Notarzt stellte den Tod fest. Eine am Donnerstag durchgeführte Obduktion ergab, dass es keine Spuren von Gewalteinwirkung festgestellt werden konnten, teilt die Polizei mit. Vorläufige Laboruntersuchungen ergaben, dass der Mann offensichtlich unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand, die zu einer Atemlähmung führten.“

Zu dieser Darstellung ist Folgendes zu bemerken:

– Die einzigen gebräuchlichen „Rauschmittel“, die zu einer Atemlähmung führen, sind Opiate (wie etwa Heroin), teilweise in Verbindung mit anderen Substanzen wie Benzodiazepinen oder Alkohol.

– Eine Atemlähmung nach Opiatkonsum mit Überdosierung tritt in der Regel sehr schnell ein (innerhalb weniger Minuten).

– Zwischen dem Feststellen des Todes und der Einlieferung ins Polizeigewahrsam lagen viereinhalb Stunden. Die Zeitdauer zwischen der Festnahme selbst und dem Tod war nochmals deutlich länger, mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich über fünf Stunden.

– In bestimmten Fällen kann es auch längere Zeit nach dem Opiat-Konsum zu einem Atemstillstand kommen, vor allem nach Abstinenz und Konsum in Verbindung mit Alkohol und/ oder Benzodiazepinen. In diesen Fällen sind aber IMMER lange vor der endgültigen Atemlähmung deutliche Anzeichen einer Überdosierung zu erkennen: Röchelnde Atmung, abnehmendes Bewußtsein, hohe Schläfrigkeit, Zyanose (Blaufärbung u.a. der Lippen), verbunden mit einem bereits drastischen messbaren Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut.

– Dass der später Gestorbene im Polizeigewahrsam selbst noch Opiate konsumiert hat, ist sehr unwahrscheinlich. Zum einen wären mögliche Opiate aller Wahrscheinlichkeit nach bei der üblichen Durchsuchung bei Einlieferung gefunden worden. Zum anderen hätte, um einen solch plötzlichen Todesfall herbeizuführen, der Konsum der Opiate intravenös stattfinden müssen – in diesem Fall wäre nach dem Tod das gebrauchte Spritzbesteck noch in der Zelle gefunden worden. Davon ist in obigem Artikel aber nicht die Rede.

Die Darstellung der Polizei ist also mit hoher Sicherheit nicht zutreffend. Zwei Szenarien sind denkbar. Endweder hat die Polizei den Gefangenen nicht überwacht, die angeführten „halbstündigen Kontrollen“ haben nicht stattgefunden. In einem solchen Szenario ist ein langsames Bewußtloswerden mit den oben genannten Symptomen, das nach Stunden in den Tod durch mangelnde Sauerstoffaufnahme führt, denkbar. Das wäre eine klare Straftat der Polizeibeamten: Tod durch unterlassene Hilfeleistung.

Die zweite Option ist noch schlimmer: Der Mann wurde von der Polizei getötet, und sein Tod wurde als „Atemlähmung“ getarnt, was sich bei einem bekannten Drogenkonsument natürlich anbietet.

Nur diese zwei Möglichkeiten – Tod durch unterlassene Hilfeleistung oder Tötung durch Polizeibeamte – lassen sich mit dem oben geschilderten Bericht in Übereinstimmung bringen.

 

 

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