08.05.14 Polizeigewalt bei Anti-Nazi-Protesten (Demmin, Update)

Wie bereits hier berichtet, kam es bei den Protesten gegen den Anti-Nazi-Aufmarsch in Demmin am 08.05.2014 zu massiver Polizeigewalt gegen Gegendemonstrant*innen.

Ein Betroffener, der an diesem Tag in Demmin von gewalttätigen Polizisten schwer verletzt wurde, hat nun über seinen Anwalt angekündigt, Strafanzeige gegen die betreffenden Polizeibeamten zu stellen. Auch neue Details über das brutale Vorgehen der Polizisten werden bekannt. U.a. wurde einem Schwerverletzten, der später im Krankenhaus ins künstliche Koma versetzt werden musste, ärztliche Hilfe vor Ort verweigert. Weiterlesen

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10.05.14 Bald auch Pfefferspray gegen Kinder? (Berlin)

Anlässlich einer Auseinandersetzung zwischen Kindern und Jugendlichen und der Polizei wird von anderen Polizisten kritisiert, dass die Polizei nicht umgehend Pfefferspray gegen ein 13jähriges Kind eingesetzt habe.

Das berichtet die „Berliner Zeitung„:

„Eine Gruppe aggressiver Kinder und Jugendlicher ist in Pankow auf Polizisten losgegangen. Fünf Beamte wurden dabei verletzt.

Gegen 19.45 Uhr fuhren am Sonnabend zwei Streifenwagen durch die Elsa-Brändström-Straße. Am Straßenrand stand eine etwa zehnköpfige Gruppe. Nach Angaben der Polizei wurden die Beamten aus der Gruppe angepöbelt. Die Polizisten hielten daraufhin an und wollten die Jugendlichen kontrollieren, doch die Gruppe rannte weg.

Einen polizeibekannten 14-Jährigen konnten die Beamten zumindest fassen. Allerdings wehrte sich der Junge heftig. Ein 13-jähriges Mädchen unterstützte ihn nach Darstellung der Polizei massiv. Das Kind hatte einen Beutel mit einer Glasflasche bei sich, mit dem es immer wieder um sich schlug und die Polizisten im Gesicht traf. Die fünf Polizisten mussten danach ambulant in einer Klinik behandelt werden… Nach Einschätzung von Polizisten war den Beamten ihre eigene Zögerlichkeit zum Verhängnis geworden. Weil sie es mit Kindern zu tun hatten, hatten sie auf den Einsatz von Pfefferspray verzichtet, das sie im Fall durch ältere Jugendliche oder Erwachsene angewendet hätten.“

Was ist das für eine krasse Gesellschaft, die sich nur noch zu helfen weiss, wenn endlich auch Pfefferspray (eine gefährliche Waffe, die u.a. vermutlich auch Slieman Hamade zum tödlichen Verhängnis wurde) gegen Kinder eingesetzt werden kann?

Ansonsten ist der obige Artikel mal wieder sehr wiedersprüchlich. Es war nämlich keinesfalls so, dass hier Kinder und Jugendliche „auf Polizisten losgegangen“ sind. Im Gegenteil: Die Kinder und Jugendlichen sind weggelaufen, als die Polizeiwagen anhielten, und wurden dann von den Polizei verfolgt, eine Person wurde „gefasst“ – was für ein bescheuerter Ausdruck, es handelt sich hier um Kinder und Jugendliche, keine Mörder! Erst danach kam es zu Auseinandersetzungen, als ein dreizehnjähriges Mädchen einen vierzehnjährigen nicht alleine in der Gewalt der Polizisten lassen wollte. Wer ist hier also auf wen losgegangen?

 

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*** (in Duisburg in Polizeigewahrsam durch unterlassene Hilfeleistung gestorben oder getötet am 22.09.10)

Am Mittwoch, den 22.09.2010, ist ein 41jähriger, laut Polizei als Drogenkonsument bekannter Mann im Polizeigewahrsam in Duisburg gestorben. Die Polizei behauptet, Ursache des Todes sei eine Atemlähmung infolge Drogenkonsums gewesen. Der Tod des Mannes, dessen Name nicht bekannt ist, wirft jedoch viele Fragen auf: Die Darstellung der Polizei ist mit hoher Sicherheit falsch. Geht es „nur“ um unterlassene Hilfeleistung – oder sollte hier, wieder einmal, ein Todesfall durch direkte Polizeigewalt vertuscht worden sein?

Die Darstellung der Polizei:

„Ein 41-jähriger Drogenkonsument, gegen den ein Haftbefehl vorlag, wurde am Mittwoch in Hamborn festgenommen. Um 14.30 Uhr wurde er ins Gewahrsam eingeliefert. Der Festgenommene zeigte zu diesem Zeitpunkt keinerlei Krankheits- oder Ausfallerscheinungen, so die Polizei. Auch bei den halbstündigen Kontrollen sei er nicht auffällig gewesen.

Gegen 19 Uhr wollte ein Beamter dem Festgenommenen das Abendbrot bringen – und fand ihn leblos in der Zelle vor. Der angeforderte Notarzt stellte den Tod fest. Eine am Donnerstag durchgeführte Obduktion ergab, dass es keine Spuren von Gewalteinwirkung festgestellt werden konnten, teilt die Polizei mit. Vorläufige Laboruntersuchungen ergaben, dass der Mann offensichtlich unter dem Einfluss von Rauschmitteln stand, die zu einer Atemlähmung führten.“

Zu dieser Darstellung ist Folgendes zu bemerken:

– Die einzigen gebräuchlichen „Rauschmittel“, die zu einer Atemlähmung führen, sind Opiate (wie etwa Heroin), teilweise in Verbindung mit anderen Substanzen wie Benzodiazepinen oder Alkohol.

– Eine Atemlähmung nach Opiatkonsum mit Überdosierung tritt in der Regel sehr schnell ein (innerhalb weniger Minuten).

– Zwischen dem Feststellen des Todes und der Einlieferung ins Polizeigewahrsam lagen viereinhalb Stunden. Die Zeitdauer zwischen der Festnahme selbst und dem Tod war nochmals deutlich länger, mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich über fünf Stunden.

– In bestimmten Fällen kann es auch längere Zeit nach dem Opiat-Konsum zu einem Atemstillstand kommen, vor allem nach Abstinenz und Konsum in Verbindung mit Alkohol und/ oder Benzodiazepinen. In diesen Fällen sind aber IMMER lange vor der endgültigen Atemlähmung deutliche Anzeichen einer Überdosierung zu erkennen: Röchelnde Atmung, abnehmendes Bewußtsein, hohe Schläfrigkeit, Zyanose (Blaufärbung u.a. der Lippen), verbunden mit einem bereits drastischen messbaren Abfall der Sauerstoffsättigung im Blut.

– Dass der später Gestorbene im Polizeigewahrsam selbst noch Opiate konsumiert hat, ist sehr unwahrscheinlich. Zum einen wären mögliche Opiate aller Wahrscheinlichkeit nach bei der üblichen Durchsuchung bei Einlieferung gefunden worden. Zum anderen hätte, um einen solch plötzlichen Todesfall herbeizuführen, der Konsum der Opiate intravenös stattfinden müssen – in diesem Fall wäre nach dem Tod das gebrauchte Spritzbesteck noch in der Zelle gefunden worden. Davon ist in obigem Artikel aber nicht die Rede.

Die Darstellung der Polizei ist also mit hoher Sicherheit nicht zutreffend. Zwei Szenarien sind denkbar. Endweder hat die Polizei den Gefangenen nicht überwacht, die angeführten „halbstündigen Kontrollen“ haben nicht stattgefunden. In einem solchen Szenario ist ein langsames Bewußtloswerden mit den oben genannten Symptomen, das nach Stunden in den Tod durch mangelnde Sauerstoffaufnahme führt, denkbar. Das wäre eine klare Straftat der Polizeibeamten: Tod durch unterlassene Hilfeleistung.

Die zweite Option ist noch schlimmer: Der Mann wurde von der Polizei getötet, und sein Tod wurde als „Atemlähmung“ getarnt, was sich bei einem bekannten Drogenkonsument natürlich anbietet.

Nur diese zwei Möglichkeiten – Tod durch unterlassene Hilfeleistung oder Tötung durch Polizeibeamte – lassen sich mit dem oben geschilderten Bericht in Übereinstimmung bringen.

 

 

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Slieman Hamade (in Berlin durch die Polizei getötet in Schöneberg am 28.02.2010)

Am 28.02.2010 wurde Slieman Hamade bei einem Polizeieinsatz in Berlin-Schöneberg tödlich verletzt. Die Umstände seines Todes sind bis heute ungeklärt.

Am frühen Morgen des 28.02.2010 alarmieren Slieman Hamades Eltern die Polizei. Sie wünschen sich Hilfe. Ihr Sohn kann nicht schlafen, die Musik der Nachbarn ist zu laut und er ist wütend. Seine Familie hat Angst, dass es Streit mit den Nachbarn gibt. Die Polizei kann Slieman Hamade nicht gegen seinen Willen mitnehmen. Als sein Vater sagt, Slieman könne nicht zu Hause bleiben, zerren ihn die Polizisten ins Treppenhaus und verletzen ihn beim Versuch der Fesselung. Er blutet im Gesicht. Ein Polizist versprüht Reizgas im gesamten Hausflur und schlägt Slieman Hamade brutal mit dem Schlagstock gegen die Beine. Das Gas ist überall, niemand kann die Wohnung verlassen, keiner kann helfen. Slieman Hamade schreit und schreit, aber plötzlich ist es still. Die anrückenden Sanitäter versuchen Slieman Hamade wiederzubeleben, aber er stirbt im Krankenhaus. Slieman Hamade wurde 32 Jahre alt.

Bereits einige Monate nach dem Tod von Slieman Hamade, im April 2010, traf die Staatsanwaltschaft die Entscheidung, alle Ermittlungen gegen die am Tod von Slieman Hamade schuldigen Polizeibeamten einzustellen. “ „Todesursache war eine anaphylaktische Reaktion“, sagt Staatsanwaltschaftssprecher Martin Steltner. Der 32-jährige habe unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln mit einem allergischen Schock auf das Pfefferspray reagiert. Die damaligen Ermittlungen gegen die Polizisten wegen Körperverletzung im Amt mit Todesfolge wurden nach wenigen Wochen eingestellt: Die Schockreaktion von Slieman H. sei nicht vorhersehbar gewesen, ein Fehlverhalten der Beamten nicht zu erkennen“ (taz). Die angebliche „anaphylaktische Reaktion“ kann aber nicht die inneren Blutungen erklären, die laut Tagesspiegel bei der Obduktion als Todesursache festgestellt wurden.

Wie in fast allen anderen Fällen auch war es nur den unermüdlichen Bemühungen von Angehörigen und Freunden des von der Polizei Getöteten zu verdanken, dass die Ermittlungen im Februar 2011 wieder aufgenommen wurden – und keinesfalls der Staatsanwaltschaft, die wie in diesen Fällen eigentlich immer die Ermittlungen fast sofort wieder einstellte und nicht weiter gegen die am Tod von Slieman Hamade schuldigen Polizisten ermittelte.

Aber auch die neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft, die ja nur auf Druck der Angehörigen überhaupt aufgenommen worden waren, führten nicht zur Aufklärung dessen, was wirklich geschehen war. „Die Staatsanwaltschaft Berlin hat im Fall um den Tod eines 32-Jährigen vor über einem Jahr die Ermittlungen gegen Polizisten wegen Körperverletzung eingestellt. Dies bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Familie des Opfers Slieman Hamade kündigte an, ein Klageerzwingungsverfahren anzustrengen, wie es in einer Pressemitteilung eines Unterstützerkreises heißt.“ (Berliner Morgenpost vom 15. Juni 2011)

Ob das Klageerzwingungsverfahren gegen die Staatsanwaltschaft geführt worden ist, und falls ja mit welchem Ausgang, ist uns nicht bekannt.

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Dennis J. (in Berlin erschossen durch einen Polizeibeamten am 31.12.2008)

In der Silvesternacht 2008 wurde der 26jährige unbewaffnete Kleinkriminelle Dennis J. in Schönfließ bei Berlin von einem Berliner Polizisten erschossen. Insgesamt wurden durch den Beamten acht Schüsse auf Dennis J. abgegeben, bereits der erste Schuss traf die Lunge und war tödlich.

Die Aufklärung des Falles gestaltete sich schwierig, weil der Beamte, der Dennis J. getötet hatte, keinerlei Aussagen zum Tathergang machte und die beiden anderen Berliner Polizeibeamten, die vor Ort waren, nach allen Kräften logen.

Mitte 2010 wurde durch das zuständige Gericht festgestellt, dass der Polizist Dennis J. absichtlich erschossen und dass keinerlei Notwehrsituation vorgelegen hatte. Trotz dieser klaren Aussagen wurde der Polizeibeamte, der Dennis J. absichtlich getötet hat, zu einer kaum glaublich milden Strafe verurteilt: 2 Jahre auf Bewährung. Das Urteil rief große Bestürzung und Wut nicht nur bei den Angehörigen von Dennis J. hervor.

Sowohl der Verteidiger des Polizisten als auch die Verteidigung der Angehörigen als Nebenklage kündigten direkt nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Da uns keine anderen Informationen bekannt sind, kann wohl davon ausgegangen werden, dass sich an dem Urteil nichts geändert hat: ein Mensch, noch dazu ein Polizist im Dienst, der absichtlich, vorsätzlich und bewußt einen anderen Menschen erschießt, muss nicht in den Knast.

Auch der weitere Verlauf des Falles ist erschreckend: Nicht nur weigerte sich das Land Berlin, die Begräbniskosten für Dennis J. zu übernehmen, obwohl mittlerweile gerichtlich festgestellt worden war, dass der Berliner Polizist Dennis J. vorsätzlich erschossen hatte. Das Land Berlin hatte sogar die Frechheit, der Muttes des von Polizeikugeln tödlich Getroffenen eine Rechnung über die Schäden zu schicken, die an einem Polizeifahrzeug entstanden waren, dass der bereits tödlich getroffene Dennis J. beschädigt hatte.

 

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*** (in Hagen von der Polizei getötet am 14.05.07)

Bereits am 14.05.2007 starb ein 35jähriger Franzose in Polizeigewahrsam in Hagen, mißhandelt von Polizeibeamten, an Händen, Füßen und Kopf gefesselt. Polizei und Staatsanwaltschaft in Hagen ließen keinen einzigen Ton über diesen Vorfall an die Öffentlichkeit dringen – über ein Jahr lang. Bis heute, Jahre später, ist die Identität des Toten nicht bekannt.

Da der Getötete schwarze Hautfarbe hatte, ist auch hier von einem rassistischen Tötungsdelikt durch die eingesetzten Polizeibeamten auszugehen. Um so unverständlicher – oder um so verständlicher – ist das totale Stillschweigen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu diesem Todesfall in Polizeigewahrsam.

Laut Süddeutscher Zeitung soll zuerst die Frankfurter Rundschau auf den zweiten Todesfall innerhalb kurzer Zeit in Polizeigewahrsam in Hagen aufmerksam geworden sein – über ein Jahr nach dem Todesfall selbst und über fünf Monate nach dem gewaltsamen Tod von Adem Özdamar ebenfalls auf einer Polizeiwache in Hagen, der, da die Angehörigen von Özdamar die Polizeiversion des plötzlichen natürlichen Todes nicht übernommen hatten, breit thematisiert worden war.

Die taz schreibt am 21.05.2008 über den Fall:

Bei der Fesselung durch Hagener Polizisten ist ein weiterer Mensch ums Leben gekommen. Ein 35-jähriger Franzose verstarb bereits am 14. Mai 2007, nachdem er von drei Beamten an Händen, Füßen und Kinn fixiert worden war. Der Mann habe bei der Fesselung „einen Herz-Kreislauf-Stillstand erlitten“ und sei deshalb „kollabiert“, so der Sprecher der Hagener Staatsanwaltschaft, Reinhard Rolfes, zur taz. Der Tod des Franzosen erinnert fatal an den aus der Türkei stammenden Adem Özdamar, der im Februar nach Fesselung durch Polizeibeamte auf einer Hagener Polizeiwache ins Koma fiel und starb.

Doch während Özdamars Tod über Hagen hinaus für Aufsehen sorgte, erfuhr die Öffentlichkeit vom Tod des Franzosen nichts. Es habe sich um eine „krankenhausinterne Angelegenheit“ gehandelt, begründet Oberstaatsanwalt Rolfes das Schweigen seiner Behörde: Der 35-Jährige sei wegen einer Psychose eingeliefert worden. Der behandelnde Arzt habe die drei Polizeibeamten zu Hilfe gerufen, um den „Schwarzafrikaner französischer Staatsangehörigkeit“ mit Medikamenten „ruhigzustellen“. Für ein Fehlverhalten der Polizisten oder des Arztes lägen „keine hinreichenden Anhaltspunkte“ vor, sagt Rolfes. Die Staatsanwaltschaft habe ihre Ermittlungen eingestellt. Todesursache sei laut Gerichtsmedizin ein „Herzstillstand in Folge eines akuten Erregungszustands infolge der Psychose“ gewesen. Wie lange aber seine Behörde überhaupt ermittelt hat, konnte der Oberstaatsanwalt nicht sagen.

Berichte, nach denen die Staatsanwaltschaft den Tod des Franzosen vom gleichen Rechtsmediziner untersuchen ließ wie den Tod Özdamars, wollte Rolfes gestern nicht kommentieren. Nach Informationen der FR kommt der Dortmunder Pathologe Ralf Zweihoff in beiden Fällen zum gleichlautenden entschuldigenden Ergebnis: Todesursache sei ein „Hirntod durch Herz-Kreislauf-Stillstand als Folge eines Zustands nach Reanimation“. Ein abschließendes Gutachten aber, dass die Staatsanwaltschaft nach massiven Protesten der türkischen Community Hagens in Auftrag gegeben hat, steht immer noch aus. „Wir warten täglich darauf“, beteuert Staatsanwalt Rolfes – warum die Ergebnisse über zwei Monate auf sich warten lassen, wisse er nicht. Wenig interessiert zeigt sich die Hagener Staatsanwaltschaft auch an den Ergebnissen einer zweiten Obduktion Özdamars in der Türkei. „Mit den türkischen Behörden haben wir keinen Kontakt“, sagt Rolfes.

 Doch es kommt noch heftiger. Erst stirbt ein Mensch im Polizeigewahrsam, dann wird der Tote still und heimlich unter die Erde gebracht und ein Ermittlungsverfahren gegen die beteiligten Polizisten sofort wieder eingestellt, alles ohne Information der Öffentlichkeit oder die Einschaltung von unabhängigen Instanzen, obwohl alleine die Tatsache, dass der Betroffene schwarze Hautfarbe hatte, rassistische Polizeigewalt zumindest nahelegt.

Dann, zwei Monate nach Bekanntwerden dieses Todesfalles und mehr als 14 Monate nach dem Todesfall selbst, räumt die zuständige Staatsanwaltschaft ein, dass „der Tod eines 36-jährigen Franzosen nicht geklärt“ sei, so die „Frankfurter Rundschau„.

„Die Staatsanwaltschaft Hagen hat erstmals eingeräumt, den Tod eines 36-jährigen Franzosen nicht geklärt zu haben. Dem ZDF teilte Oberstaatsanwalt Reinhard Rolfes mit: „Die genaue Todesursache ist nach dem rechtsmedizinischen Gutachten nicht zu klären.“ Der Frankfurter Rundschau und mehreren Nachrichtenagenturen hatte Rolfes noch vor wenigen Wochen gesagt, es gebe „keine Anhaltspunkte für ein fehlerhaftes Verhalten der Polizei“.

Der Schwarze ist der zweite Migrant, der innerhalb von einem Jahr während einer Fixierung durch Hagener Polizisten starb. Der Franzose soll unter einer Psychose gelitten haben und wurde gegen seinen Willen im Mai 2007 in ein Hagener Krankenhaus geliefert. Rolfes hat nun auch eingeräumt, dass ein Polizist das Kinn des Mannes „kurz, circa zwei bis drei Minuten lang“ heruntergedrückt hatte, bevor die Atmung des Mannes aussetzte.

Diese Fixierung gilt unter Rechtsmedizinern als lebensgefährlich, weil sie die Sauerstoffzufuhr gerade von erregten Personen massiv einschränkt. Bei der Obduktion ist die Erstickung nicht mehr nachzuweisen, sie kann nur durch Indizien hergeleitet werden. Wie im Fall des 26-jährigen Deutsch-Türken Adem Özdamar, der im Februar auf einer Hagener Polizeiwache ins Koma fiel und später starb, stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein.

Auch das Gesundheitsministerium, zuständig für Patienten, bringt kein Licht in den ungeklärten Todesfall. Die FDP-Landtagsfraktion hatte schon am 20. Mai verlangt, über die Kinnfixierung aufgeklärt zu werden. Dem Abgeordneten und Psychiater Stefan Romberg erschien diese Methode fragwürdig und ohne rechtliche Grundlage. Sein Brief blieb sechs Wochen lang unbeantwortet; nun soll das Justizministerium verantwortlich sein. „Da der Patient gegen seinen Willen behandelt wurde, muss unbedingt geklärt werden, ob die Art und Weise der Zwangsbehandlung angemessen war“, so Romberg zur FR. Das könne seines Erachtens nur ein neutrales ärztliches Gutachten klären.

Den Tod des Franzosen hatte die Staatsanwaltschaft ein Jahr lang geheim gehalten. Anders als Adem Özdamar hatte der Schwarze nach Informationen der FR keine Angehörigen und keinen Anwalt, die Fragen hätten stellen können. Sein Tod wurde von der Polizei intern abgehakt.

Dieser Artikel in der FR vom 10. Juli 2008 ist der letzte Bericht, den wir zum Tod des unbekannten Franzosen im Polizeigewahrsam im Mai 2007 finden konnten. Es ist davon auszugehen, dass die genauen Todesumstände nicht geklärt worden sind und niemals geklärt werden. Genauso ist davon auszugehen, dass keine weiteren Ermittlungen gegen die Polizeibeamten, die im Mai 2007 den Mann getötet haben, eingeleitet worden sind, und diese weiterhin und unbehelligt ihrer Arbeit bei der Polizei nachgehen.

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Adem Özdamar (in Hagen von der Polizei getötet am 17.02.2008)

Der offenbar sehr verängstigte 26-jährige Adem Özdamar hatte selbst die Polizei gerufen, weil er sich bedroht fühlte. Er wurde mit auf die Polizeiwache genommen, wurde dort unruhig und daraufhin, so die Schilderung der Polizeibeamt*innen, von insgesamt 11 Beamt*innen zu Boden gezwungen und in Bauchlage mit Kabelbindern gefesselt. In dieser Lage soll der junge Mann dann unvermittelt verstorben sein. Selbst als sein Tod bereits festgestellt war, habe es drei Minuten gedauert, bis die Kabelbinder zerschnitten und die Reanimation begonnen werden konnte.

Wenn die Darstellung der Polizei zutrifft, handelt es sich hier zumindest um Totschlag aus vermutlich rassistischen Motiven, da diese Form der Fesselung lebensgefährlich ist und dies den Polizisten auch bekannt hätte sein müssen. Allerdings besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Özdamar auf anderen Wegen durch Polizeibeamt*innen getötet und die Fesselung in Bauchlage als Deck-Geschichte inszeniert wurde, wie dies Röntgen- und andere Bilder des Verstorbenen nahezulegen scheinen.

Skandalös ist (wieder einmal) der Umgang von Gerichten, Behörden und Politik rund um diesen Todesfall in Polizeigewahrsam.

Die Berliner Zeitung schreibt zu den Umständen auf der Polizeiwache:

Offenbar wurde der junge Mann bäuchlings an Händen und Füßen fixiert – eine lebensgefährliche Haltung, die den so genannten „lagebedingten Erstickungstod“ zur Folge haben kann. In den USA ist diese Fesselung seit zwanzig Jahren verboten, nachdem dutzende Verhaftete in dieser Position gestorben waren. Auch bei der nordrhein-westfälischen Polizeibehörde wurde nach zwei Todesfällen in der Vergangenheit eindringlich zur Vorsicht gemahnt. In den folgenden Gerichtsprozessen waren die Beamten freigesprochen worden. Sie hatten angegeben, von der Gefahr nichts gewusst zu haben. Dies sei nun unmöglich, betont Adam Rosenberg, der Anwalt der Familie Özdamar. „Niemand kann mehr behaupten, er hätte von der Gefahr dieser Fesselung nichts gewusst.“ Die Folgen einer Fesselung in Bauchlage können dramatisch sein und werden von Amnesty International als lebensbedrohlich eingestuft. Wenn ein Mensch stark erregt ist und wie Özdamar auch noch „randaliert“, wie die Polizei erklärt, benötige er laut dem Frankfurter Notarzt Klaus Metz ungefähr die zwanzigfache Menge an Sauerstoff. „In Bauchlage hat der Brustkorb nicht die Kraft sich zu öffnen, der Patient erstickt.“ Wenige Sekunden später bliebe dann das Herz stehen, in der Spätfolge könne ein Gehirnödem auftreten, wie es dann bei Adem Özdamar festgestellt wurde. „Nach diesen neuen Erkenntnissen liegt eine fahrlässige Tötung vor“, sagt Anwalt Rosenberg. Denn Adem Özdamar befand sich mehrere Minuten lang gefesselt auf dem Bauch. So gab die Notärztin zur Situation bei ihrer Ankunft zu Protokoll: „Der Patient lag bäuchlings auf der Krankentrage und war mit Händen und Füßen fixiert. (…) Ich sagte, der Patient müsse sofort auf den Rücken gedreht werden. Ich versuchte, seinen Puls zu fühlen. Er war nicht mehr festzustellen.“ Die Polizei will sich im laufenden Ermittlungsverfahren nicht zu den Vorfällen äußern. Die Familie des Toten fühlt sich respektlos behandelt. Kurz nachdem Adem Özdamar notoperiert worden war, hatte die Polizei einen Durchsuchungsbeschluss von Özdamars Wohnung erwirkt.

„Die haben meinen Bruder nur schlecht gemacht“, sagt Salih Özdamar, der Bruder des Verstorbenen. Die Lokalpresse beschrieb das Opfer als Drogensüchtigen, viele rassistische Leserbriefe folgten. Salih Özdamar hat seit dem tragischen Vorfall auf der Wache seine Tage damit verbracht, die Ereignisse der verhängnisvollen Nacht zu recherchieren und inzwischen zwei dicke Aktenordner mit Bildern und Protokollen gefüllt. Er hat Ärzte damit beauftragt, die Aufnahmen seines Bruders erneut zu analysieren. Die Radiologen fanden einen Nasenbeinbruch und einen „nicht eindeutig auszuschließenden“ Schädelbasisbruch. Dies könnte auf Gewaltanwendung hindeuten.

Skandalös waren die folgenden Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft, die im Juni 2008 zur kompletten Einstellung des Verfahrens gegen die am Tod von Özdamar schuldigen Beamten führten. Hierzu schreibt die Frankfurter Rundschau:

Die Hagener Staatsanwaltschaft spricht ihre Polizisten frei: Sie stellt die Ermittlungen zum Tode von Adem Özdamar „mangels Tatverdacht“ ein. Das ist das Resultat der Obduktionsergebnisse, die am Montag präsentiert wurden – zwei Monate später als ursprünglich angekündigt.

Der 26-jährige Adem Özdamar war Mitte Februar unter Einfluss von Kokain auf eine Hagener Polizeiwache gebracht und dort unter Beteiligung von von elf Beamten bäuchlings gefesselt worden. In der Gerichtsmedizin ist bekannt, dass diese Position zum „lagebedingten Erstickungstod“ führen kann. Er ist anhand des Körpers nicht nachzuweisen, wohl aber durch genaue Rekonstruktion des Vorgangs herzuleiten. Im Obduktionsgutachten des Dortmunder Rechtsmediziners Rolf Zweihoff steht jedoch der lagebedingte Erstickungstod sei hier „praktisch ausgeschlossen“. Das türkische Justizministerium hat die Leiche in Istanbul ein zweites Mal obduzieren lassen. Noch aber warten dortige Mediziner auf das Gehirn Özdamars, das bislang von den deutschen Behörden einbehalten wurde. Auch Amnesty International und die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses im Bundestag, Herta Däubler-Gmelin, untersuchen den Fall.

„Die Staatsanwaltschaft Hagen hat die Ermittlungen objektiv und mit dem gebotenen Nachdruck geführt“, schreibt die Hagener Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung. Allerdings wurden Ärzte, die Özdamar bei seiner Einlieferung untersucht hatten, nicht als Zeugen befragt, Videoaufnahmen aus der Wache nicht ausgewertet.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und das Innenministerium decken aber die Hagener Beamten. Der Anwalt der Familie Özdamar hatte beantragt, die Hagener Staatsanwaltschaft abzulösen, weil die Ermittler Objektivität vermissen ließen. Sein 16-seitiger Antrag wurde von der Generalstaatsanwaltschaft binnen zwei Tagen abgelehnt, ohne dass die Ermittlungsakten aus Hagen überhaupt eingesehen worden wären.

„Wir konnten schon in dem Antrag keine Anhaltspunkte für ein nicht-objektives Verfahren erkennen“, sagt die Hammer Oberstaatsanwältin Elke Adomeit der Frankfurter Rudnschau. Der zweite Anwalt der Familie, Adam Rosenberg, kündigte im Gespräch mit der FR an, ein Klageerzwingungsverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft zu beantragen.

Über die Ergebnisse einer zweiten Obduktion des Getöteten, die seine Familie in der Türkei hatten durchführen lassen wollen, haben wir nichts gefunden. Seinerzeit (Mitte 2008) war wohl der Stand, dass das Gehirn des Verstorbenen noch nicht von den deutschen Behörden freigegeben worden war, die Obduktionsmediziner darauf aber warten wollten – schließlich soll Özdamar laut offizieller Darstellung an einem Gehirn-Ödem gestorben sein. Es erscheint plausibel, dass nach dem Ende aller Ermittlungen in Deutschland das Gehirn absichtlich zurückgehalten wurde, um eine zweite Obduktion in Istanbul unmöglich zu machen. Wie eine eventuelle zweite Obduktion ausgegangen ist, ist uns nicht bekannt.

Der Todesfall von Adem Özdamar wird ebenfalls von Amnesty International in ihrer Studie von 2010 „Täter: unbekannt“ zu Polizeigewalt in Deutschland angeführt.

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Laye-Alama Condé (in Bremen von der Polizei durch einen sogenannten „Brechmitteleinsatz“ am 27.12.04 tödlich verletzt, gestorben am 07.01.05)

Laye-Alama Condé wurde im Alter von 35 Jahren von Polizisten im Polizeigewahrsam im Rahmen eines sogenannten „Brechmitteleinsatzes“ getötet. Es ist davon auszugehen, dass die am Tod von Condé beteiligten Polizisten aufgrund der Tatsache, dass Condé schwarz war, aus rassistischen Gründen den Tod Condé verschuldeten.

Am 27.07.04 wurde Condé als möglicher Kleindealer festgenommen und einem sogenannten „Brechmitteleinsatz“ unterzogen. Alle Hinweise auf einen sich drastisch verschlechternden Zustand des Gefangenen während der zwangsweisen Brechmittelgabe wurden von den anwesenden Polizisten einschließlich des Polizeiarztes komplett ignoriert. Schließlich fiel der Gefangene aufgrund der direkten Folge des sogenannten „Brechmitteleinsatzes“ in ein Koma, aus dem er nicht mehr erwachte: Condé starb am 07. Januar 2005.

Aus der Süddeutschen Zeitung:

„Er starb im Polizeigewahrsam, im Exkorporationsraum des Polizeipräsidiums, der auf alten Bildern ungefähr so aussieht, wie man sich die Folterkeller einer Diktatur vorstellt. Polizisten bringen den mutmaßlichen Drogendealer hierher, sie haben beobachtet, wie er etwas schluckte. Sie fesseln Laye-Alama Condé, setzen ihn auf einen geneigten Stuhl, pressen seinen Kopf gegen die Lehne, als ein Arzt ihm einen Schlauch durch die Nase bis in den Magen schiebt.

Der Polizeiarzt drückt Spritze um Spritze hinein, erst Brechmittelsirup, dann Wasser, immer mehr Wasser, auch als der Afrikaner apathisch wird, als weißer Schaum aus Mund und Nase quillt. Spritze um Spritze, auch als die Pupillen des 35-Jährigen nur noch so klein sind wie Stecknadelköpfe und kaum noch reagieren. Laye-Alama Condé erbricht mehrmals, auch einige Kügelchen Kokain, dann fällt er ins Koma, aus dem er nie mehr erwacht. Wenige Tage später stirbt der Mann aus Sierra Leone im Krankenhaus. Stilles Ertrinken, so nennen es die Ärzte.

Von Mitgefühl keine Spur

Das Wort Entschuldigung haben die Hinterbliebenen lange nicht gehört. Von der Polizei nicht, die erst mal die endlosen Prozesse beobachtete, vom Arzt ewig nicht, der in jener Nacht wohl heillos überfordert war, genauso wenig von den verantwortlichen Politikern. Henning Scherf (SPD), der frühere Bürgermeister und Justizsenator, sagte im September als Zeuge vor Gericht, der Einsatz von Brechmitteln sei damals eben „Beweissicherungs-Alltag“ gewesen. Von Mitgefühl keine Spur.

Die Justiz hat bei der Aufklärung des Falles versagt. Zweimal sprach das Bremer Landgericht den Polizeiarzt frei, zweimal hob der Bundesgerichtshof die Urteile als fehlerhaft wieder auf…“

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Oury Jalloh (in Dessau mutmaßlich von der Polizei ermordet am 07.01.05)

Oury Jalloh starb im Alter von 37 Jahren in einem Polizeirevier in Dessau, nachdem er wegen einer Nichtigkeit festgenommen war. Sein verbrannter Körper wurde gefesselt im Keller des Polizeirevieres entdeckt.

Während die beteiligten Polizeibeamten, die sich offenbar abgesprochen hatten und kollektiv die Unwahrheit sagten, vor Gericht behaupteten, Jalloh müsse trotz Fesselung die Matratze, auf der er lag, selbst angezündet haben, wird heute, fast 10 Jahre nach seinem Tod, immer deutlicher, dass die Version der Polizisten nicht stimmt. Es ist davon auszugehen, dass Oury Jalloh von Polizisten umgebracht wurde und diese dann seinen Körper verbrannten, um ihre Tat zu vertuschen.

Nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft sich weigerte, angemessene Ermittlungen durchzuführen, musste erst für mehrere zehntausend Euro auf private Kosten ein neues Brandgutachten erstellt werden, dessen Ergebnisse im Januar 2014 veröffentlicht wurden und das zur Folge hatte, dass nun erneute Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurden.

Es ist krass: ein Mensch stirbt unter äußerst dubiosen Umständen in staatlicher Gefangenschaft im Polizeigewahrsam – und dieser Staat weigert sich, hier angemessen zu ermitteln, so dass wesentliche Teile der Ermittlungen durch Angehörige und Freunde von Oury Jalloh selbst vorangetrieben und finanziert werden müssen.

Viele weitere Informationen finden sich auf de Seite der Initiative zum Gedenken an Oury Jalloh. Dieser Initiative – und vielen anderen solidarischen Menschen – ist zu verdanken, dass der Prozeß um den Tod von Oury Jalloh im Polizeigewahrsam noch nicht längst zu den Akten gelegt ist.

Gleichzeitig wurden seit 2005 diverse Menschen mit Strafanzeigen wegen der Parole „Oury Jalloh – das war Mord“ überzogen. Diese Parole auf Transparenten war für die Polizei nicht selten Anlaß, Demonstrationen zum Gedenken an Oury Jalloh anzugreifen, zu zerschlagen, Teilnehmer*innen zu verprügeln und Festzunehmen (zuletzt im Januar 2012 in Dessau).

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10.05.14 Festnahme(n) bei Antirassistischem Spaziergang (Berlin)

Heute fand im Görlitzer Park der u.a. hier bei Indymedia angekündigte „Antirassistische Spaziergang“ im Görlitzer Park statt. Er war insgesamt recht erfolgreich – die Bullen waren aber mal wieder richtig scheiße.

Etwa 50 Leute zogen von halb fünf an kreuz und quer durch den Görlitzer Park. An die Menschen, die im Park unterwegs waren oder auf den Wiesen und Bänken saßen, wurden hunderte von Flyern in verschiedenen Sprachen verteilt. In den Flyern ging es um die ständigen rassistischen Polizei-Kontrollen im Görli, und um die Notwendigkeit, bei Polizeirazzien einzugreifen und Solidarität mit den Betroffenen zu zeigen.

Auffällig war, dass fast alle der zufällig im Park Anwesenden – soweit ich das mitbekommen habe – das Anliegen des Spazierganges super und unterstützenswert fanden. Die ständig in den herrschenden Medien und von der herrschenden Politik vertretene These, die Nutzer*innen des Parkes fühlten sich von bestimmten Menschengruppen belästigt und wollen mehr Polizei und Überwachung, ist also offensichtlich falsch: Ein großer Teil der NutzerInnen scheint sich von der Tatsache, dass es im Görli Hasch zu kaufen gibt, überhaupt nicht gestört zu fühlen, und hat vielmehr keinen Bock auf mehr Bullen, mehr Kontrolle und mehr Überwachung.

Rund um die Kuhle im Görli war ein Haufen Bullen, die schienen noch von der kurz vorher stattgefundenen Hanf-Demo da rumzulungern. Wie immer, wenn es gegen die Bullen selbst geht, waren die Bullen natürlich scheiße drauf. Eine vielleicht mit dem antirassistischen Parkspaziergang zusammenhängende Festnahme konnte kurz nach fünf an der Ecke Lausitzer Platz – Waldemarstraße beobachtet werden: Aus verschiedenen Richtungen rasten Polizeifahrzeuge, darunter ein zivilver schwarzer Mercedes, um den Lausitzer Platz, um an dieser Ecke eine Person festzunehmen und in eine Wanne zu verschleppen. Dass bei dieser Aktion durch die rasenden Bullenfahrzeuge zahlreiche Menschen auf und um den Lausitzer Platz massiv gefährdet wurden, schien die Bullen nicht zu stören.

Insgesamt war der antirassistische Parkspaziergang wohl eine erfolgreiche Sache, die es verdiente, bei besserem Wetter mit mehr Menschen im Park nicht nur einmal wiederholt zu werden! Ein herzliches Dankeschön an die Vorbereitenden!

Quelle: Indymedia Linksunten

Veröffentlicht unter General | Kommentare deaktiviert für 10.05.14 Festnahme(n) bei Antirassistischem Spaziergang (Berlin)