08.05.14 Rassistische Polizeikontrolle (Bayern)

Rassistische Polizeigewalt und rassistische Polizeikontrollen und -schikanen sind alltäglich, und gelangen nur in den seltensten Fällen an die Öffentlichkeit. Hier war ein Journalist des „Neuen Deutschland“ betroffen.

Von Haut aus verdächtig

Unser Autor wurde Opfer von »Racial Profiling« – mal wieder

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Es ist mittags und ich sitze in einem Fernbus, irgendwo zwischen Innsbruck und München. Im Halbschlaf merke ich, dass der Bus hält und denke mir, dass wir wahrscheinlich in Garmisch-Partenkirchen sind. Plötzlich tippt jemand auf meine Schulter. Während ich die Augen öffne, verlangt der Mann – ein Zivilpolizist – nach meinem Ausweis. Währenddessen verlangt seine Kollegin selbiges von dem jungen Mann neben mir. Bevor ich ihm meinen Pass gebe, schaue ich um mich und merke, dass »wir« wieder einmal die Einzigen sind.

»Wir« – das sind Menschen, die – wie es Polizisten so schön ausdrücken – ins »Täterprofil« passen, Leute mit dunklerer Haar- und Hautfarbe. »Ach, schon wieder nur die Schwarzköpfe? Das nennt man Racial Profiling. Dass das gesetzeswidrig ist, wissen Sie, oder?«, entgegne ich dem Beamten. Sichtlich überrascht schaut er mich kurz an, blättert durch meinen Pass und gibt ihn mir wieder. Seiner weibliche Begleitung schien meine Aussage nicht gefallen zu haben. »Jaja, Profiling«, meckert sie vor sich her, während sie weiterhin Fahrgäste kontrolliert, unter anderem ein afrikanisch aussehendes Mädchen und ein paar andere »Südländer«. »Europäisch aussehende Menschen« waren von der Kontrolle nicht betroffen. Als ich die Polizistin nach ihrer Dienstnummer fragte, wurde ich schlicht und einfach ignoriert.

Solche Kontrollen sind für mich nichts Neues. Egal ob in der Bahn oder im Bus – vor den Zivilbeamten, die es gerne nur auf mich, der Frau mit dem Kopftuch oder dem Mann mit dem Rastalocken abgesehen haben, ist man nicht sicher. Zugegeben, so schnell wie bei diesem Mal lief eine Kontrolle noch nie ab. Für gewöhnlich greift der Beamte zum Mobiltelefon und buchstabiert die meist fremd klingenden Namen seinem Kollegen, der sie dann überprüft.

Wahrscheinlich war der Polizist verwundert, dass jemand auf seine illegale Aktion hingewiesen hat. Genau, Racial Profiling – das willkürliche Kontrollieren nach Äußerlichkeiten – ist gesetzeswidrig. Im Oktober 2012 erklärte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die Praxis für rechtswidrig. Erst vor Kurzem war Deutschland aufgrund des Profilings im Fokus internationaler Kritik. Tatsachen, die allem Anschein nach vom »Freund und Helfer« in keinster Weise aufgenommen wurden. Die Reaktion der Beamtin war hierfür lediglich ein weiterer Beweis.

Auch für den »deutsch aussehenden« Otto-Normalverbraucher sind solche Aktionen etwas ganz Normales. Hauptsache, man wird selbst nicht kontrolliert. Noch kein einziges Mal habe ich erlebt, wie sich jemand über solche Kontrollen empört hat. Es wird lediglich weg geschaut. »Die machen nur ihre Arbeit«, rechtfertigen viele das Vorgehen der Polizei. Diese Menschen haben gut reden. Sie wurden noch nie in der Öffentlichkeit aufgrund ihres Aussehens schikaniert. Ihnen wurde noch nie unterstellt, ein Drogendealer oder ein illegaler Einwanderer zu sein.

In gewissen Parteikreisen wird Racial Profiling mit all diesen Begründungen gerechtfertigt. Ein Mitglied der Jungen Union wollte mir einst weismachen, dass man eben nur auf diese Art und Weise radikale Islamisten ausfindig machen könne. Von NSU-Terroristen und der Tatsache, dass rechtsextremer Terror weitaus präsenter ist als islamistischer, wollte er nichts wissen. Selbiges gilt im Übrigen auch für die Polizei. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie ein Glatzkopf mit typischer Neonazi-Erscheinung – NSDAP-Symbolik, einschlägigen Tattoos und Springerstiefeln – vor meinen Augen ignoriert wurde, während der Polizist wieder einmal auf mich zuging.

Das Urteil von Koblenz hält die Polizei nicht vom Racial Profiling ab. Die deutsche Polizeigewerkschaft ist damals sofort über das Urteil hergefallen und bezeichnete es als »schöngeistige Rechtsprechung«. Laut den Beamten wissen Juristen und Richter eben nicht, wie es auf »draußen der Straße« abläuft. Nach einer solchen Aussage sowie dem alltäglichen Verhalten von Polizeibeamten fragt man sich, in was für einen Staat man eigentlich lebt. Sowohl das richterliche Urteil, als auch die internationale Rüge hindern die Uniformierten nicht daran, weiterhin rassistisch und diskriminierend vorzugehen. Die Betroffene fühlen sich oft allein und hilflos – mit Recht. Seitens der Regierenden gibt es keine Initiativen gegen Racial Profiling. Wer nicht blond und blauäugig ist, hat eben Pech gehabt.

 

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