23.05.14 Stigmatisierende Datenbanken bei der Berliner Polizei (Berlin)

Die Berliner Polizei speichert im Rahmen von „personengebundenen Hinweisen“ in polizeilichen Datenbanken Informationen darüber, dass Menschen mit HIV oder mit Hepatitis B oder C infiziert sind. Sie werden mit dem Warnhinweis ANST für „Ansteckungsgefahr“ versehen.Das Berliner Abgeordnetenhaus hat am Donnerstag über einen Antrag der Piraten, der Linken und von Bündnis 90/Die Grünen beraten, diese Praxis zu beenden. Laut dem Antrag widerspricht die Praxis einem Beschluss des Abgeordnetenhauses von 1988, wird aber nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahr 2011 wieder durchgeführt. Auch bundesweit ist die Speicherung solcher Daten seitdem möglich. Dazu erklärt Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:

„Die Kennzeichnung von Menschen mit HIV oder Hepatitis ist stigmatisierend und fachlich unsinnig. Sie schadet den Betroffenen und hat keinen Nutzen für Polizeibeamte. Wir fordern die Berliner Polizei und die Innenministerkonferenz auf, diese unwürdige Praxis unverzüglich zu beenden und die gespeicherten Daten zu löschen – in Berlin und bundesweit.“

Die Speicherung der Merkmale soll vor allem dem Schutz der Beamten dienen, erfüllt diesen Zweck aber aus verschiedenen Gründen nicht:

1. Das Risiko einer HIV- oder Hepatitisübertragung durch Verletzungen im Polizeidienst ist sehr gering. Der Deutschen AIDS-Hilfe ist kein Fall einer solchen HIV-Übertragung bekannt.

2. Informationen über Infektionsrisiken veralten schnell. HIV-positive Menschen mit einer wirksamen Behandlung können das Virus nicht mehr übertragen. Der Warnhinweis schürt hier nur unnötige Ängste. Hepatitis B und C werden häufig vollständig geheilt.

3. Fehlt der Warnhinweis in der Datei, kann man nicht davon ausgehen, dass eine Person nicht mit HIV oder Hepatitis-Viren infiziert ist.

Dazu Winfried Holz: „Mit den Warnhinweisen wird eine Scheinsicherheit erzeugt, die wirklich wirksame Maßnahmen sogar verhindern kann. Kommt es im Dienst zum sehr seltenen Fall von übertragungsrelevanten Verletzungen, muss geprüft werden, ob wirklich ein Risiko bestand. Ist das nicht möglich, kann unabhängig davon eine HIV-Prophylaxe erfolgen.“

Der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat laut dem Antrag der Oppositionsparteien ebenfalls auf die stigmatisierende Wirkung der Warnhinweise hingewiesen und dafür plädiert, die Hinweise in den Datenbanken abzuschaffen.

Quelle: Deutsche Aidshilfe

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