In der Silvesternacht 2008 wurde der 26jährige unbewaffnete Kleinkriminelle Dennis J. in Schönfließ bei Berlin von einem Berliner Polizisten erschossen. Insgesamt wurden durch den Beamten acht Schüsse auf Dennis J. abgegeben, bereits der erste Schuss traf die Lunge und war tödlich.
Die Aufklärung des Falles gestaltete sich schwierig, weil der Beamte, der Dennis J. getötet hatte, keinerlei Aussagen zum Tathergang machte und die beiden anderen Berliner Polizeibeamten, die vor Ort waren, nach allen Kräften logen.
Mitte 2010 wurde durch das zuständige Gericht festgestellt, dass der Polizist Dennis J. absichtlich erschossen und dass keinerlei Notwehrsituation vorgelegen hatte. Trotz dieser klaren Aussagen wurde der Polizeibeamte, der Dennis J. absichtlich getötet hat, zu einer kaum glaublich milden Strafe verurteilt: 2 Jahre auf Bewährung. Das Urteil rief große Bestürzung und Wut nicht nur bei den Angehörigen von Dennis J. hervor.
Sowohl der Verteidiger des Polizisten als auch die Verteidigung der Angehörigen als Nebenklage kündigten direkt nach dem Urteil an, in Revision gehen zu wollen. Da uns keine anderen Informationen bekannt sind, kann wohl davon ausgegangen werden, dass sich an dem Urteil nichts geändert hat: ein Mensch, noch dazu ein Polizist im Dienst, der absichtlich, vorsätzlich und bewußt einen anderen Menschen erschießt, muss nicht in den Knast.
Auch der weitere Verlauf des Falles ist erschreckend: Nicht nur weigerte sich das Land Berlin, die Begräbniskosten für Dennis J. zu übernehmen, obwohl mittlerweile gerichtlich festgestellt worden war, dass der Berliner Polizist Dennis J. vorsätzlich erschossen hatte. Das Land Berlin hatte sogar die Frechheit, der Muttes des von Polizeikugeln tödlich Getroffenen eine Rechnung über die Schäden zu schicken, die an einem Polizeifahrzeug entstanden waren, dass der bereits tödlich getroffene Dennis J. beschädigt hatte.