Christy Schwundeck (in Frankfurt von der Polizei erschossen am 19.05.2011)

Die aus Nigeria stammende Christy Schwundeck wird am  im Alter von 39 Jahren auf dem Jobcenter in Frankfurt am Main von der Polizei erschossen. Christy Schwundeck waren zuvor ihr zustehende Leistungen vom Jobcenter verweigert worden. Zwar hatte die an Depressionen leidende Christy Schwundeck vor dem tödlichen Schuss einen Polizisten mit einem Messer verletzt, nach Aussage aller Zeugen lag jedoch absolut keine Notwehr-Situation vor, als Christy Schwundeck von der Polizei erschossen wurde. Die Ermittlungen gegen die Polizistin, die Christy Schwundeck erschossen hat, wurden ohne Gerichtsverfahren eingestellt.

Zur Erinnerung an Christy Schwundeck hat sich in Frankfurt eine Initiative gebildet. In einem Interview mit der „Frankfurter Rundschau“ schildert ein Sprecher der Initiative den institutionellen Rassismus der Polizei, der auch den Hintergrund für die Tötung von Christy Schwundeck bildet.

Aus dem „Spiegel„:

Christy Schwundeck wurde im Frankfurter Jobcenter von einer Polizistin erschossen. Das Verfahren wurde eingestellt, die Beamtin soll aus Notwehr gehandelt haben. Der Ehemann und der Bruder der Getöteten wundern sich jedoch über widersprüchliche Aussagen von Zeugen.

Christy Schwundeck wollte unbedingt eine Deutsche sein. 1995 kommt sie aus Benin City, einer Großstadt im Süden Nigerias, nach Deutschland, beantragt Asyl. Sie jobbt als Putzfrau und Hilfsarbeiterin, bekommt eine Aufenthaltsgenehmigung, lernt die Sprache, schätzt die Tradition, zieht nach Aschaffenburg, heiratet einen Deutschen.

 Die Ehe geht in die Brüche. Aus ihrer ersten Beziehung hat Christy Schwundeck eine Tochter, die zu Pflegeeltern kommt, als sich Christy Schwundeck wegen Depressionen in einer Klinik behandeln lassen muss. Verzweifelt kämpft sie um das Sorgerecht und eine Ausweitung des Umgangsrechts. Sie zieht nach Frankfurt am Main, mit ihrem Ehemann bleibt sie eng befreundet.

Als sie am 19. Mai vergangenen Jahres um 8.30 Uhr ins Rhein-Main Jobcenter in der Mainzer Landstraße geht, hat sie seit Tagen kein Bargeld. Die Hartz-IV-Leistungen sind nicht auf dem Konto, sie muss schwarz mit der Bahn fahren, hat Hunger. Im Zimmer 22, dem Büro ihres zuständigen Sachbearbeiters, setzt sie sich und legt ihre Stofftasche auf den kleinen Beistelltisch. Sie fragt nach ihrem Arbeitslosengeld, zehn Euro würden reichen. Der Mann gibt ihr kein Geld, fordert sie auf zu gehen.

Christy Schwundeck bleibt sitzen. Sie will erst gehen, wenn sie Geld hat. Der Sachbearbeiter ruft den hausinternen Sicherheitsdienst. Christy Schwundeck bewegt sich nicht vom Platz. Der Sachbearbeiter ruft den stellvertretenden Teamleiter, der sieht in die Akten und bietet ihr einen Lebensmittelgutschein in Höhe ihres Anspruchs für den Monat Juni an. So gibt er es später bei der Polizei zu Protokoll. Christy Schwundeck lehnt ab, ruhig bleibt sie sitzen. Um 8.50 Uhr geht bei der Frankfurter Polizei ein Notruf ein. Eine Frau randaliere und weigere sich, das Gebäude zu verlassen.

Wenige Minuten später fällt ein Schuss, Christy Schwundeck erliegt ihren schweren Verletzungen. Im Januar hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Polizeibeamtin, die die 39-Jährige getötet hat, eingestellt – sie habe aus Notwehr gehandelt.

Christy Schwundecks Ehemann und ihr Bruder, der in London lebt, haben nun über die Frankfurter Rechtsanwälte Michael Koch und Thomas Scherzberg Beschwerde eingereicht und fordern einen Prozess. Für sie gibt es zu viele Ungereimtheiten in dem Fall. „Nur mit Hilfe eines Verfahrens kann restlos geklärt werden, warum ein Mensch zu Tode kommen musste, obwohl es mehrere Zeugen gibt, die die Angriffsversion der Polizistin nicht bestätigen“, sagt Koch.

Was passierte wirklich an jenem Morgen in Zimmer 22 des Jobcenters?

Fest steht: Um 9.01 Uhr parken die Beamtin und ihr Kollege vor dem Jobcenter. Als sie das Büro betreten, befinden sich vier Personen im Raum: der Sachbearbeiter, dessen Vorgesetzter, ein Sicherheitsmann und Christy Schwundeck.

Sie sitzt noch immer auf dem Platz, die Stofftasche liegt auf dem Tischchen. Der Polizist fordert die Nigerianerin auf, ihren Ausweis zu zeigen. Sie greift in die Tasche, legt diese zurück, einen Ausweis zeigt sie nicht. Der Polizist nimmt die Tasche, da sticht die 39-Jährige mit einem Steakmesser nach ihm, verletzt ihn am Unterarm und durch die Schutzweste am Bauch. Seine Kollegin, eine 28 Jahre alte Beamtin, verlässt rückwärts gehend den Raum, bleibt im Flur stehen. Die Frauen stehen etwa 2,5 Meter voneinander entfernt.

„Lass das Messer fallen, oder ich schieße!“

„Ich muss sagen, dass sie in diesem Moment einen total irren Blick hatte, voller Aggression, Hass und Wut, ein für mich beängstigender Ausdruck“, erinnert sich die Polizistin in einer Befragung. „Beim Aufrufen der dritten Warnung machte Frau Schwundeck eine Körperbewegung und dazu einen kleinen Schritt nach vorne auf mich zu. In diesem Moment habe ich dann den Schuss abgegeben.“

Die Nigerianerin sackt zusammen. Dass sie sich in Richtung der Beamtin bewegt hat, habe kein anderer Zeuge zu Protokoll gegeben, sagen die Rechtsanwälte der Angehörigen. Der Sicherheitsmann habe lediglich angegeben, dass sich Christy Schwundeck bewegt habe, in welche Richtung aber wusste er nicht.

Auch der verletzte Polizeibeamte sagte einen Tag nach dem Vorfall in einer Vernehmung, er sei von einem „Messerstich bzw. Messerschnitt am Arm verletzt“ worden und habe sich in eine Ecke des Büros geflüchtet. „Die Kollegin wich zurück in den Flur und zog ihre Waffe bzw. bedrohte die Person mit der Waffe. Als ich mich wieder in Richtung der Dame drehen konnte, zog ich ebenfalls meine Waffe und zielte auf diese Dame. Bevor ich irgendetwas sagen konnte, hat die Kollegin dann schon geschossen.“

Seine Kollegin habe gerufen: „Lass das Messer fallen, oder ich schieße!“ Christy Schwundeck habe sich daraufhin zu der Polizistin umgedreht. „Die Frau fuchtelte weiter mit dem Messer in der Luft herum, und in diesem Moment fiel dann der Schuss.“ Kein Wort von einer Vorwärtsbewegung oder einem Schritt, den die Arbeitslose gemacht haben soll.

Die Aussage des verletzten Polizisten belegt auch, dass Christy Schwundeck erst auf die Beamtin aufmerksam wurde, nachdem diese sie laut angesprochen hat. Kann man daher von einer Notwehrsituation sprechen?

Die Staatsanwaltschaft kann. In der Begründung, warum das Verfahren gegen die Polizistin eingestellt wird, heißt es, Christy Schwundeck sei auf die Beamtin „zugelaufen“, dabei habe sie zudem „Schwung aufgenommen“.

Im Einsatzprotokoll steht: Christy Schwundeck habe aus ihrer Tasche ein Messer gezogen. „Der Kollege warnte noch kurz lautstark auch seine Kollegin vor dem Messer, dann versuchte er den Angriff der späteren Geschädigten abzuwehren. (…) Während des Messerangriffs zog die Kollegin ihre Schusswaffe und schoss auf die Messerangreiferin.“ Was nach einer Notwehrsituation klingt, deckt sich allerdings nicht mit der Aussage des verletzten Beamten. „Die Staatsanwaltschaft stützt sich ungeprüft und einseitig auf die Einlassung der Polizistin“, kritisieren die Anwälte Scherzberg und Koch.

„Schieß doch! Schieß doch!“

Warum wehrt sich die Beamtin nicht mit Pfefferspray oder Schlagstock? Für einen Waffenwechsel sei keine Zeit geblieben, zudem hätte die Verwendung von Pfefferspray in einem geschlossenen Raum auch bei unbeteiligten Personen zu „gereizten Augen“ geführt, behauptet die Staatsanwaltschaft.

Auch ein Warnschuss sei nicht möglich gewesen, sagt Oberstaatsanwältin Doris Möller-Scheu am Donnerstag. Das Szenario habe sich schließlich in einem „vollbesetzten Büro“ abgespielt. Die Polizistin habe den Tod Schwundecks nicht „billigend in Kauf“ genommen, „vielmehr muss es zu ihren Gunsten – wie auch die von ihr angestoßenen Rettungshandlungen zeigen – angenommen werden, dass sie auf einen ‚guten Ausgang‘ vertraute“.

Damit solle lediglich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Polizistin „keinen Tötungsvorsatz“ hatte, sagt Möller-Scheu. Im Gegenteil: Viermal habe die Beamtin gerufen, Christy Schwundeck solle das Messer fallen lassen. Stattdessen habe die Hartz-IV-Empfängerin entgegnet: „Schieß doch! Schieß doch!“

Die Oberstaatsanwältin räumt ein, es gebe viele Zeugen, deren Aussagen nicht deckungsgleich seien, trotzdem handele es sich um Notwehr. „Der Polizeibeamtin blieb nichts anderes übrig.“

Die Beschwerde von Christy Schwundecks Ehemann und ihrem Bruder ist nun auf dem Weg zur Generalstaatsanwaltschaft. Die Angehörigen glauben, dass erst eine Hauptverhandlung den konkreten Ablauf klären kann: Mit der Abwägung aller Zeugenaussagen und Beweisergebnisse wie Raumsituation, Schusskanal, Trefferbild. Interessant wäre dann auch, dass die Leiterin der vier Jobcenter in Frankfurt, Claudia Czernohorsky-Grüneberg, nach dem Unglück in einem Interview mit der „Hessenschau“ gesagt haben soll, die Auszahlung der verweigerten zehn Euro sei durchaus möglich gewesen.“

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