Tenessee Eisenberg war ein 21-jähriger Student in Regensburg. Nachdem er in einer persönlichen Sinnkrise seinen Mitbewohner bedroht und Suizid angekündigt hatte, wurde er von den hinzukommenden Polizeibeamten mit 12 Schüssen umgebracht.
Die genauen Umstände des Todes von Tenessee Eisenberg konnten auch vor Gericht nicht geklärt werden – aufgrund der Lügen der beteiligten Polizeibeamten und des offensichtlichen Unwillens des Gerichts, den Fall wirklich aufzuklären. Wichtige Einzelheiten des Tatherganges wurden nicht vom Gericht geklärt, sondern erst durch ein privat in Auftrag gegebenes Gutachten der Angehören – eine deutliche Paralle zum Fall Oury Jalloh.
Aus der „Zeit„:
Bis heute ist nicht geklärt, was am Vormittag des 30. April 2009 in der Schwandorfer Straße 11 in Regensburg geschah. Fest steht allerdings, dass der 24-jährige Musikstudent Tennessee Eisenberg diesen Tag nicht überlebt hat. Zwölf Schüsse aus Polizeiwaffen trafen ihn in Knie, Arme, Rumpf. Und ins Herz. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die Schützen eingestellt. Das Oberlandesgericht Nürnberg, vor dem Eisenbergs Eltern durchsetzen wollten, dass die beiden Beamten angeklagt werden, hat den Antrag als unbegründet verworfen. Jetzt haben sich die Eltern an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gewandt.
Könnte es sein, dass es an jenem Tag im Treppenhaus vor Eisenbergs Wohnung zu einem polizeilichen Gewaltexzess kam ? Die – vom guten Glauben an die Obrigkeit durchdrungene – bayerische Justiz hat wichtige Fragen offengelassen.
Die Katastrophe beginnt damit, dass auf einen Notruf hin acht Beamte in der Schwandorfer Straße anrücken. Eisenberg soll seinen Mitbewohner mit einem Messer bedroht und Suizid angekündigt haben. Schon seit Wochen befindet er sich in einer Sinnkrise, er hat sein Studium hingeworfen und sich, ohne zu essen, im Bett verkrochen. Am Morgen geht er ohne Grund auf den Mitbewohner los. Der entkommt unverletzt und wählt den Notruf. Obwohl die Polizei weiß, dass es sich um den Einsatz gegen einen außer sich geratenen Selbstmordgefährdeten handelt, ist kein Psychologe, kein Pfarrer dabei. Unkoordiniert dringt ein Trupp in die Wohnung im ersten Obergeschoss vor: Da steht Eisenberg, der – laut den Aussagen der Beamten – einen „geistig wirren Eindruck“ macht und ein Küchenmesser mit einer 18 Zentimeter langen Klinge in der Hand hält. Er greift niemanden an, doch auf die Aufforderung „Messer weg!“ reagiert er nicht, sondern geht langsam mit hängenden Armen auf die Beamten zu. Während sie ihn mit Reizgas besprühen, bewegen sie sich rückwärts auf der engen Treppe wieder nach unten. Auf ihre Warnung, sie würden schießen, sagt Eisenberg bloß: „Dann schießt’s halt.“ Als er am Fuße der Treppe ankommt, sind einige der Polizisten schon wieder nach draußen in den Hof entwichen.
Jetzt fallen drei Schüsse. Ein Projektil geht in die Wand, ein zweites zertrümmert Eisenbergs Kniegelenk, ein drittes seinen linken Oberarm. Auffällig ist, dass beide Kugeln von hinten in Eisenbergs Körper eindringen. Warum? Wollte der junge Mann umkehren und in seine Wohnung zurück? Wie es zu den Schüssen kam, ist nicht geklärt. Zwei Polizisten haben gefeuert. Sie geben später an, ein dritter Kollege, der sich in dem – mit Gerümpel zugestellten – Eingangsflur von den anderen getrennt hatte, sei vom langsam sich nähernden Musikstudenten bedroht worden. Sie hätten rasche Nothilfe leisten müssen, verteidigen sie sich.
Nach den Schüssen fliehen alle Beamten aus dem Haus – bis auf einen der beiden Schützen, der mit dem Rücken zum Hauseingang steht. Er feuert jetzt mehrmals auf Eisenberg und tötet ihn. Angeblich fühlte der Polizist sich von dem Musiker an die Wand gedrängt: Der junge Mann sei – das Messer in der herabhängenden Rechten – unverwandt auf ihn zugekommen. Agierte der Schwerverwundete wirklich so bedrohlich? Ein rechtsmedizinisches Gutachten beschreibt Tennessee Eisenberg als eine sich zu diesem Zeitpunkt „langsam und humpelnd fortbewegende Person, welche aus mehreren Schussverletzungen an Arm und Bein blutete“. Die Blutungen und das Bewegungsmuster wurden durch die Kleidung von Eisenberg, kurzärmliges T-Shirt und Boxershorts, nicht verdeckt. Für die Hinterbliebenen des Toten ist es deshalb unerklärlich, warum der Beamte nicht, wie seine Kollegen, einfach das Haus verlassen hat. Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Beamte habe einen „Widerstand“ im Rücken verspürt. Die Haustür sei möglicherweise halb oder ganz zugefallen gewesen. (Die Behörde beruft sich dabei auf die schriftliche Stellungnahme des Schützen nach Akteneinsicht durch dessen Anwalt.) Dem steht die Aussage eines weiteren Beamten entgegen, der unmittelbar nach dem Vorfall aussagte, er habe den tödlich ins Herz getroffenen Eisenberg vom Hof aus durch die offene Haustür zusammenbrechen sehen.
Sieht so „Gefahrenabwehr“ aus? Polizeibeamte sind verpflichtet, Gewalt gegen Bürger auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Sollten bewaffnete – und wie die beiden Schützen für solche Situationen auch noch besonders ausgebildete – Polizeibeamte nicht in der Lage sein, einen abgehungerten, offenbar psychisch angeschlagenen Studenten zu entwaffnen, ohne ihn dabei umzubringen? Das fragt sich auch Tennessees Vater, neben dessen Bett sich bis heute die Akten stapeln, gefüllt mit Protokollen, Beschlüssen, Verfügungen und Gutachten. „Tennessee war sensibel und sanft“, sagt er traurig, „er rauchte nicht, trank nicht und nahm keine Drogen.“ Was also ist geschehen? Handelten die Beamten wirklich in Notwehr, wie die Staatsanwaltschaft Regensburg behauptet? Oder töteten sie Tennessee fahrlässig, infolge einer unprofessionellen Überreaktion?